Es werden folgende wichtige Wertdefinitionen unterschieden:

MARKTWERT

Dieses ist der Wert, den Versicherungen zum Erlangen einer Kaskoversicherung zu Grunde legen.

Der Marktwert widerspiegelt größtenteils das Geschäft zwischen Privatleuten am freien Markt und ist die am häufigsten nachgefragte Wertbeurteilung durch die Versicherer.

WIEDERBESCHAFFUNGSWERT

Dieses ist der Wert, der Ihnen nach Eintritt eines unverschuldeten Schadens (Haftpflichtschaden) zur Entschädigung durch die gegnerische Versicherung zusteht. Der Wiederbeschaffungswert ist definiert als der Wert zum Tage des Schadenseintritts, der aufzuwenden wäre, um beim seriösen Fachhändler/Autohaus kurzfristig ein vergleichbares Fahrzeug als Ersatz für Ihr verunfalltes Fahrzeug wieder zu beschaffen.

WIEDERHERSTELLUNGSWERT

Der Wiederherstellungswert beziffert den Preis, den das Fahrzeug an Aufwendungen gekostet hat, um es in den jetzigen Zustand zu bringen (Restaurationskosten), zuzüglich des Fahrzeuggrundpreises (Anschaffungswert). Die sicht- oder belegbaren Investitionen der Restauration ergeben die Differenz zum normalen Marktwert.

Der Wiederherstellungswert ist wichtig, wenn eine aufwändige und langwierige Restauration belegt werden soll. Der Preis spiegelt aber nicht die Marktsituation wider, bedingt dadurch, dass sich bei einem Verkauf die aufgebrachten Aufwendungen erfahrungsgemäß nur selten erzielen lassen. Nur bei einer absolut gleichwertigen Wiederbeschaffung im identischen Zustand (also ohne zwischenzeitliche Nutzung) würde der angegebene Wiederherstellungswert anfallen.

HÄNDLEREINKAUFSWERT

Im Falle von Fahrzeugen, die im Betriebsvermögen von Unternehmen eingebunden sind, ist bilanztechnisch oft die Ermittlung des Händlereinkaufwertes angefragt. Der Händlereinkaufswert wiederspiegelt den Wert für ein Fahrzeug, der beim zeitnahen Verkauf an einen Händler zu erlösen wäre. Dieser Wert ist oft auch die Basis für die Abrechnung am Ende von Leasing- oder Finanzierungsgeschäften.

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