Leistungsbeschreibung

Erklärung der einzelnen Dienstleistungen                                                                                                                                                 (Sachverständigenbüro Sauerbrey GmbH 2014)

 

Reparaturbestätigung

Überprüfung einer durchgeführten Unfall-Reparatur. Hauptsächlich findet eine Reparaturbestätigung Anwendung in der fiktiven Schadenabwicklung. Die Reparaturbestätigung dient dabei als Nachweis einer durchgeführten (Teil-) Reparatur oder Qualität der Reparaturausführung (130%) gegenüber dem regulierenden Versicherer. Hintergrund ist häufig die ausstehende Regulierung der Wertminderung, des Nutzungsausfalls oder weiterer offener Beträge, z. B. nach vorläufiger Regulierung auf Basis eines wirtschaftlichen Totalschadens. Weiter ist eine Reparaturbestätigung auch in Bezug auf Einträge im Hinweis- und Informationssystems (HIS) der Versicherungswirtschaft vorteilhaft.

 

Nachtrag zum Gutachten

Steigen die Reparaturkosten unvorhergesehen, aber unfallbedingt an, muss der Versicherer die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten komplett zahlen, da er das sogenannte Prognoserisiko des Schädigers trägt. Hier kann der Sachverständige einen entsprechenden Nachtrag über die Schadenserweiterung zum Gutachten vorzunehmen.

 

Beweissicherung

Die objektive, gründliche Sicherung und Dokumentation von Schäden an Ihrem Kfz, dem allgemeinen Zustand oder sonstigen Beweisen hilft Ihnen zu Ihrem Recht zu kommen. Dieser Gutachtentyp sichert die erforderlichen Beweise, dient der Ursachenermittlung (z.B. Motorschaden) oder stellt Fakten zu Beweisfragen fest.

 

Haftpflicht-Schadengutachten

Vollständiges Gutachten als Beweissicherung über Schadensumfang und Schadenshöhe und weiteren Ersatzleistungen im Haftpflichtrecht. Gewährleistet, dass der Geschädigte z. B. die Ihm zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang gegenüber dem Haftpflichtversicherer geltend machen kann. Das Gutachten über die Schadenshöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadensart und -umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenshergang oder die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges prognostiziert werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.

 

Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag hat eine relativ geringe Beweiskraft, da z.B. keine Plausibilitätsprüfung durchgeführt wird und unterscheidet sich allein dadurch schon deutlich von einem Schadengutachten. Oft fehlt auch die erforderliche wirtschaftliche Unabhängigkeit des Erstellers vom Ergebnis der Reparatur. Der Kostenvoranschlag darf darüber hinaus keine Angaben zur merkantilen Wertminderung, zum Wiederbeschaffungswert, zum Restwert und zum Nutzungsausfall enthalten. Unterhalb der Bagatellschadensgrenze kann ein Kostenvoranschlag sinnvoll sein. Eine Kostenübernahme ist gegebenenfalls vorher mit der Versicherung zu klären.

 

Zustandsprüfung

Diese Dienstleistung ist insbesondere, aber nicht nur, zur Abwicklung von Geschäften bei Leasingrückläufern mit einem Vertrag konzipiert, bei dem ein Restwert fest vereinbart ist und nur noch wertsteigernde oder wertmindernde Faktoren zu berücksichtigen sind. Neben den allgemeinen Fahrzeugdaten und der Fahrzeugidentifikation werden Mängel, Beschädigungen, Fehlteile und merkantiler Minderwert aufgrund von reparierten Vorschäden berücksichtigt. Es wird ausgegangen von einem vertragsgemäßen Ausrüstungsstand mit durchschnittlichen, dem Alter und der Laufleistung entsprechenden Benutzungsspuren. Die Instandsetzungskosten für darüberhinausgehende Beschädigungen, sowie Unfallschäden oder merkantiler Minderwert werden anteilig oder vollständig berücksichtigt, aber auch gegebenenfalls Wert steigernde Maßnahmen in die Betrachtung mit einbezogen. Ein weiterer Verwendungszweck ist die Zustandsprüfung als Fahrzeugzustandsbeschreibung bei einem Handelsgeschäft.

 

Fahrzeugbewertung

Eine Bewertung bietet Sicherheit im Vorfeld, um jederzeit den Wert des KFZ nachzuweisen (z.B. im Schadenfall, besonders nach Brand oder Diebstahl) und ist aussagekräftig bei Kauf und Verkauf, da es alle wertrelevanten Bereiche dokumentiert.  Es wird eine Fahrzeugidentifikation durchgeführt. Eventuelle Veränderungen werden als wertbeeinflussende Faktoren in die Fahrzeugbewertung aufgenommen, ebenso wie vorhandene Beschädigungen, Mängel, merkantiler Minderwert nach reparierten Vorschäden oder Fehlteile.

 

Oldtimer-Bewertung

Diese Gutachtenart entspricht grundsätzlich einer Fahrzeugbewertung mit zusätzlichen oldtimerspezifischen Angaben und Aussagen. Neben dem allgemeinen Zustand können auch Besonderheiten wie markante Vorbesitzer, Modellgeschichte, Restaurierungsaufwand etc. ausführlich in der Oldtimer-Bewertung dokumentiert werden. Es wird abschließend neben einem Wert auch die zutreffende Zustandsnote ermittelt. Bei Kauf oder Verkauf soll die vollwertige Oldtimer-Bewertung über die Distanz einen möglichst detaillierten Überblick zum Fahrzeugzustand vermitteln.

 

Oldtimer-Kurzbewertung

Diese Kurzbewertung dient ausschließlich als Grundlage zur Versicherungseinstufung und ist in Ihrer Aussagekraft deutlich weniger detailliert, als die vollwertige Oldtimer-Bewertung. Dafür wird neben der Identitätsprüfung eine grobe, äußerliche Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges vorgenommen. Daraus resultierend wird eine Zustandsnote ermittelt und der dazugehörende Marktwert recherchiert. Eine Kurzbewertung ist kein Kfz-Gutachten und dient auf Grund der nur eingeschränkten Aussagekraft nicht zur Verwendung oder als Basis bei Handelsgeschäften, Kauf oder Verkauf, und auch nicht für Garantie oder Gewährleistungsversprechen.

 

Kauf- / Restaurationsbegleitung

Diese Dienstleistung entspricht im Umfang einer vollständigen Oldtimerbewertung zuzüglich dem zusätzlichen Aufwand für  technische Beratung beim Kauf und/oder mehreren Besichtigungen im Restaurierungsfall. Hier wird der Ausgangszustand zusammen mit dem getätigten Reparaturaufwand von unabhängiger Seite dokumentiert und beschrieben.

 

Lackschichtdickenmessung

Durch eine Lackschichtdickenmessung können meist konkrete Aussagen dazu gemacht werden, ob und wo an der Karosserie am Fahrzeug nachlackiert bzw. gespachtelt wurde. Somit lässt sich unter Umständen herausfinden, ob ein Fahrzeug, welches als „unfallfrei“ gekauft wurde, nicht doch schon einen Vorschaden hatte. Oder ob ein historisches Fahrzeug noch im Originallack steht oder bereits nachlackiert / überlackiert wurde. Dieses Verfahren dient zum Zwecke der Beweissicherung und kann separat als eigenständiger Auftrag ausgeführt oder als zusätzlicher Aufwand begleitend in eine Fahrzeugbewertung integriert werden.

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